Wie bezettle ich mein Gefahrgut richtig?
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Wenn es um den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße geht, ist Sicherheit das A und O. Die richtige Bezettelung von Versandstücken nach den ADR-Vorgaben spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie sorgt dafür, dass alle Beteiligten geschützt sind und hilft, Umweltschäden zu vermeiden. In diesem Artikel schauen wir uns an, wie die Kennzeichnung funktioniert und welche Etiketten wichtig sind. Damit bist du bestens vorbereitet, um sicher und rechtlich einwandfrei mit gefährlichen Gütern umzugehen!
UN-Nummer
Jedes Versandstück ist deutlich mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter zu versehen. Die UN-Nummer ist auf einer Seite des Versandstückes anzubringen. Bei Großverpackungen und Großpackmitteln müssen zwei gegenüberliegende Seiten gekennzeichnet werden.
Hier kannst du das entsprechende Label direkt bestellen. Einfach die entsprechende UN-Nummer eintragen!
Gefahrzettel
Jedes Versandstück ist mit dem korrekten Gefahrzettel zu kennzeichnen. Den richtigen Gefahrzettel findet man im ADR Kapitel 3.2, Tabelle A, Spalte 5. Auch eventuelle Sondervorschriften in Spalte 6 müssen berücksichtigt werden. Der Gefahrzettel ist auf einer Seite des Versandstückes anzubringen. Bei Großverpackungen und Großpackmitteln müssen zwei gegenüberliegende Seiten gekennzeichnet werden.
Wie ein Gefahrzettel auszusehen hat, ist genau in ADR 5.2.2.2 geregelt. Alle angebotenen Gefahrzettel auf unserer Homepage entsprechen zu 100% diesen Vorgaben. Die Abmessungen der Gefahrzettel sind mit 100x100mm vorgegeben. Deshalb ist diese Abmessung bei uns als Standard hinterlegt. Wenn die Größe des Versandstücks einen kleineren Gefahrzettel erfordert, ist eine proportionale Verkleinerung erlaubt. Wir bieten daher auch eine Alternativgröße von 50x50mm an.
Hier findest du alle unsere Gefahrzettel.
Umverpackungen
Auch Umverpackungen sind in vielen Fällen zulässig. Hier muss zusätzlich zu jeder enthaltenen UN-Nummer und den Gefahrzetteln, sowie allen anderen erforderlichen Kennzeichnungen auch das Wort “UMVERPACKUNG” an der Außenverpackung angebracht werden. Ausschlaggebend für die Sprache ist hier übrigens die Sprache des Ursprungslands.
Hier kannst du das entsprechende Label direkt bestellen!
Ausrichtungspfeile
Ausrichtungspfeile sind in ADR 5.2.1.10 geregelt und finden am häufigsten bei zusammengesetzten Verpackungen mit Innenverpackungen die flüssige Stoffe enthalten, Anwendung. Die Ausrichtungspfeile müssen immer an zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht werden.
Hier kommst du direkt zu den Ausrichtungspfeilen!
Umweltgefährdende Stoffe
Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen müssen mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen werden (“Toter Fisch mit Baum”). Die Regeln dazu sind im ADR 5.2.1.8 geregelt. Die Rautenform und Größe entspricht der eines Gefahrzettels.
Wenn du umweltgefährdende Stoffe versendest, kannst du hier direkt das notwendige Label beziehen.
Zusätzlich zu den genannten Labels gibt es zahlreiche Sondervorschriften und Besondere Vorschriften für verschiedene Klassen. Beispiele sind hier die Kennzeichnung von Lithium-Batterien oder die Bezettelung von radioaktiven Stoffen.
Achtung
Es sollte immer ein Gefahrgutbeauftragter zum Versand von gefährlichen Stoffen zu Rate gezogen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag lediglich eine Hilfestellung darstellen soll. ADR-Labels.com stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernimmt keinerlei Haftung.